Mit unseren Ausfallbürgschaften
wollen wir das finanzielle Risiko absichern
von
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Anlauf-Aufführungskosten
(max. 3 Aufführungen) in Höhe von 50 % der anfallenden Fixkosten der jeweiligen Spielstätte je Aufführung, höchstens jedoch 500 € je Aufführung. Gleiches gilt für Schultheater, sofern es ausschließlich auf einer professionellen Spielstätte aufgeführt werden. Übersteigen die auf die Spielstätte entfallenen Einnahmen ihre Fixkosten entfällt die Ausfallbürgschaft.
-Künstlereinkommen je Auftritt. Ist das Honorar der Künstler*innen prozentual von der Abendkasse ihres Auftritts abhängig, übernehmen wir die Differenz zwischen dem tatsächlichen Einkommen lt. Künstlervertrag und 150 € je Auftritt und Künstler*in. Übersteigt das tatsächliche Künstlereinkommen pro Auftritt und Person das Mindesthonorar entfällt die Ausfallbürgschaft.